Leistung · Schützen

Nicht alles, was online steht, darf online stehen. Das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG), die DSGVO und das Persönlichkeitsrecht geben Ihnen wirksame Hebel — wenn man sie präzise einsetzt. Wir prüfen jeden Treffer auf Angreifbarkeit und führen Lösch- und Auslistungsverfahren gegenüber Websites, Portalen und Suchmaschinen.

Das ist Teil des Mandats

Rechtliche Ersteinschätzung jedes Treffers: löschbar, auslistbar, verdrängbar?

Google-Auslistungsanträge (Recht auf Vergessen) mit sauberer Begründung

Direktverhandlung mit Seitenbetreibern und Portalen

Zusammenarbeit mit spezialisierten Medienanwälten in der Schweiz, wo nötig

Suppression als Plan B, wo Löschung rechtlich nicht durchsetzbar ist

Das Ergebnis

Rechtswidrige und veraltete Inhalte verschwinden — und was nicht löschbar ist, verliert seine Sichtbarkeit.

Häufige Fragen