Eine einzelne 1-Stern-Bewertung kann in einer kleinen Branche mehr Umsatz kosten als jede Werbekampagne einbringt. Entsprechend gross ist die Versuchung, «die Bewertung einfach löschen zu lassen». Die Wahrheit: Es geht — aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, und der Weg entscheidet über Erfolg oder Eskalation.
Diese Bewertungen sind angreifbar
Google löscht Bewertungen, die gegen die eigenen Richtlinien verstossen: Fake-Bewertungen ohne echten Kundenkontakt, Bewertungen von Konkurrenten oder Ex-Mitarbeitenden mit Interessenkonflikt, Schmähkritik und Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen sowie Bewertungen mit personenbezogenen Daten Dritter. In der Schweiz kommen rechtliche Hebel dazu: Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB), UWG bei geschäftsschädigenden Unwahrheiten und das revDSG bei widerrechtlicher Datenbearbeitung.
Nicht angreifbar ist dagegen die ehrliche, harte Meinung eines echten Kunden. «Service war langsam, komme nicht wieder» ist zulässige Meinungsäusserung — auch wenn sie schmerzt. Wer hier mit Anwaltsdrohungen auffährt, produziert den Streisand-Effekt: Aus einer Bewertung wird eine Geschichte.
Der realistische Ablauf
Schritt eins ist die Meldung über die Google-eigenen Verfahren — richtig begründet, mit der passenden Richtlinienverletzung. Viele Meldungen scheitern, weil sie als «gefällt mir nicht» formuliert sind statt als Richtlinienverstoss. Schritt zwei, wenn die Meldung abgelehnt wird: das rechtliche Verfahren mit dokumentierter Begründung, in der Schweiz zunehmend wirksam dank revDSG. Schritt drei, parallel: professionell antworten. Eine souveräne, sachliche Antwort neutralisiert die Wirkung einer negativen Bewertung bei Mitlesenden fast vollständig.
Was Sie nie tun sollten: gekaufte Positiv-Bewertungen als Gegengewicht. Das ist unlauterer Wettbewerb, von Portalen algorithmisch erkennbar — und wenn es auffliegt, ist der Schaden grösser als jede echte Kritik.
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